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AGB

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Buchungen über www.trostort.net · Stand: 2. September 2026

3.1 Anbieterin und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Melanie Oetting, Trostort, Gautinger Str. 23, 82234 Weßling, E-Mail: info@melanieoetting.net, Telefon: +49 8153 2990320 (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden über Online-Gespräche und Gebet, persönliche Beratung, Trosttage, Veranstaltungen, Pilgerangebote sowie Aufenthalte mit Übernachtung und Programm. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

3.2 Charakter und Grenzen der Leistungen

Die Angebote dienen dem persönlichen Gespräch, der Orientierung, Begleitung, Glaubensstärkung und Trosterfahrung. Sie sind keine Heilbehandlung, Psychotherapie, medizinische, psychiatrische, rechtsanwaltliche oder steuerliche Beratung und ersetzen keine entsprechende fachliche Diagnose oder Behandlung. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Bei akuten medizinischen oder psychischen Notfällen ist Trostort nicht der geeignete Ansprechpartner. In Notfällen ist 112 zu wählen; bei unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährdung sind unverzüglich Rettungsdienst, Polizei oder eine örtliche Krisenhilfe zu kontaktieren.

3.3 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit Abschluss des von Wix bereitgestellten Buchungsvorgangs gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Buchung per E-Mail bestätigt oder die Zahlung und Buchung automatisiert bestätigt werden. Vor Absenden der Buchung können Eingaben geprüft und berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert; die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Angaben.

3.4 Preise und Zahlung

Es gelten die bei der Buchung angezeigten Gesamtpreise in Euro. Die Zahlung wird, soweit im Angebot nicht anders angegeben, bei Vertragsschluss fällig und über Wix Payments oder PayPal abgewickelt. Für Zahlungsdienste können ergänzend die Bedingungen des jeweils gewählten Zahlungsanbieters gelten.

3.5 Termine und Mitwirkung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Kundin oder der Kunde sorgt bei Online-Terminen für eine geeignete Internetverbindung, ein kompatibles Gerät, einen ungestörten Raum und den rechtzeitigen Zugang zum Zoom-Termin. Bei technischen Störungen bemühen sich beide Seiten zunächst um eine angemessene Ersatzlösung. Liegt die Störung ausschließlich im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

3.6 Absage oder Umbuchung durch Kundinnen und Kunden

Für Einzeltermine kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei umgebucht oder storniert werden. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung verlangt werden, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was durch anderweitige Belegung erworben oder böswillig nicht erworben wurde. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für Trosttage, Veranstaltungen, Pilgerangebote und Aufenthalte gelten, soweit die Angebotsseite keine günstigeren Bedingungen nennt, folgende pauschalierte Stornokosten: bis 30 Tage vor Beginn 10 %, vom 29. bis 15. Tag 30 %, vom 14. bis 7. Tag 60 %, danach 90 % des Gesamtpreises. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegung werden angerechnet; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung benannt werden, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen.

Geschäftliche Entscheidung

Die Stornofristen sind ein ausgewogener Vorschlag. Vor Veröffentlichung sollten sie mit den tatsächlichen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und externe Anbieter abgeglichen werden.

3.7 Absage und Änderungen durch die Anbieterin

Kann eine Leistung wegen Erkrankung, höherer Gewalt, Sicherheitsgründen oder aus einem anderen nicht nur unerheblichen Grund nicht stattfinden, darf die Anbieterin absagen oder einen zumutbaren Ersatztermin anbieten. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftung. Bei Veranstaltungen dürfen sachlich notwendige, zumutbare Änderungen des Ablaufs, der Route, einzelner Programmpunkte oder eingesetzter Personen vorgenommen werden, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

3.8 Pilgerangebote und Aktivitäten im Freien

Teilnehmende müssen ihre gesundheitliche Eignung für Strecke, Dauer und Wetterbedingungen eigenverantwortlich einschätzen und geeignete Kleidung sowie Ausrüstung mitbringen. Bekannte erhebliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung relevant sind, sollen rechtzeitig mitgeteilt werden; eine medizinische Diagnose ist nicht geschuldet. Sicherheitsanweisungen der Leitung sind zu beachten. Die Anbieterin kann Personen von einzelnen Aktivitäten ausschließen, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder der Gruppe erforderlich und verhältnismäßig ist.

3.9 Aufenthalte mit Übernachtung und Programm

Der konkrete Leistungsumfang, die Unterkunft, Verpflegung, Zeiten und Programmbestandteile ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Hausordnungen und sachlich gerechtfertigte Sicherheitsregeln sind zu beachten. Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe ermöglicht werden kann. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

Reiserechtlicher Vorbehalt

Werden Übernachtung und eine weitere touristische Leistung für dieselbe Reise als Paket angeboten, kann je nach Schwerpunkt und Wertanteil Pauschalreiserecht gelten. Dann sind zusätzliche Pflichtinformationen, Sicherung gegen Insolvenz und besondere Vertragsunterlagen möglich. Dieser Entwurf ersetzt diese Prüfung nicht.

3.10 Vertraulichkeit und Aufzeichnungen

Die Anbieterin behandelt persönliche Gesprächsinhalte vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie Offenlegungen zum Schutz überwiegender Rechtsgüter bleiben unberührt. Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten zulässig.

3.11 Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

3.12 Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung. Für Verträge über Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob die Ausnahme greift, richtet sich nach der konkreten Leistung; hierüber wird vor der Buchung informiert.

3.13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf www.trostort.net/datenschutz.

3.14 Verbraucherstreitbeilegung

Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3.15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Klauseln tritt die gesetzliche Regelung.

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